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AG Aachen, 20.03.2002 - 14 C 376/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeit des Anspruchs des Vermieters auf Zahlung der (restlichen) Nebenkosten nach Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkotenabrechnung; Erfordernis des Absetzens der auf die Gewerberäume entfallenden Nebenkosten vor ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 20.03.2002 - 14 C 376/01
- LG Aachen, 22.11.2002 - 5 S 157/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus AG Aachen, 20.03.2002 - 14 C 376/01
Der Anspruch eines Vermieters auf Zahlung der (restlichen) Nebenkosten wird grundsätzlich erst mit der Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung fällig, die sich an den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen orientiert (grundlegend dazu: BGH NJW 1982, 573 ff.). - AG Köln, 20.09.1989 - 203 C 257/89
Auszug aus AG Aachen, 20.03.2002 - 14 C 376/01
In einem Gebäudekomplex, bestehend aus Mietwohnungen und Gewerbeflächen, gehört es zu einer Ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung, daß vor der Aufteilung der Koten auf die Mietwohnungen die auf die Gewerberäume entfallenden Nebenkosten abgesetzt werden und deutlich gemacht wird, wie sich die Beträge der Gewerberäume zu den Beträgen der Mietwohnungen verhalten (vgl. LG Frankfurt NJW E-MietR 97, 26; AG L, WuM 1990, 32).
- LG Aachen, 22.11.2002 - 5 S 157/02 Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.03.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 14 C 376/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.